Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, plant die Bundesregierung eine vorübergehende Teilkompensation für Arbeitnehmer mit Kindern angesichts der Schul- und Kita-Schließungen wegen der Corona-Krise. Voraussetzung ist, dass im Zeitraum der Kita- und Schulschließung keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sichergestellt werden kann.
Der Entschädigungsanspruch soll zeitlich auf die Dauer der behördlich angeordneten Schul- und Kitaschließungen, maximal aber auf 6 Wochen sowie in der Höhe auf 67 Prozent des Verdienstausfalls bis zu einem Höchstbetrag von 2680 Euro monatlich für volle Monate begrenzt werden.
Die Regelung soll zum 30. März in Kraft treten.

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